Brandschutzbeauftragter

 

In Deutschland ist die Bestellung des Brandschutzbeauftragten nicht generell geregelt, jedoch können die Bundesländer in ihrem jeweiligen Baurecht die Bestellung vorschreiben. Dies kann bei größeren Betrieben wie z. B. größere Krankenhäuser oder Industriebauten der Fall sein, da aufgrund der hohen Personenanzahl in diesen Betrieben mit erhöhten Gefahren zu rechnen ist.

Die Industriebaurichtlinie verlangt in Betrieben ab einer Geschossgröße von mehr als 5000 Quadratmeter die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (§42 (1) VStättVO).
Zusätzlich fordern einige Verkaufsstätten- sowie Versammlungsstättenverordnungen einen Brandschutzbeauftragten (§24 (2) VkVO).

Auch Bauaufsichtsbehörden und andere städtische Behörden gehen dazu über, die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten zu verlangen: 

  • nach Landesbauordnung (§§54, 68 BauO NRW)
  • nach Krankenhausbauverordnung (§36 KhBauVO)
  • VfdB-Richtlinie 12/09-01 (je nach Brandrisiko oder Zahl der Mitarbeiter)

Die Berufsgenossenschaften empfehlen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. 

 

Was ist ein Brandschutzbeauftragter?

Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in den Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt.
Die Tätigkeit beinhaltet zum einen den vorbeugenden baulichen Brandschutz und zum anderen den organisatorischen Brandschutz. Der vorbeugende Brandschutz befasst sich mit der Bausubstanz, Brandlasten und sicherheitstechnischen Einrichtungen. Der organisatorische Brandschutz beinhaltet die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen, Hilfsmittelplanung und Brandschutzorganisation. 

Unsere Leistungen im Rahmen des Brandschutzes

Grundsätzlich hat der Brandschutzbeauftragte den Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes in allen Fragen des Brandschutzes zu unterstützen. Hierzu gehören insbesondere folgende Aufgaben:

  • Durchführung von Brandschutzbegehungen
  • Erstellen von Brandschutzberichten zu den durchgeführten Begehungen
  • Erstellung und Aktualisierung der Brandschutzordnung
  • Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden, der Feuerwehr und den Feuerversicherern
  • Beratung zur Gestaltung von Arbeitsverfahren und zum Einsatz von Arbeitsstoffen
  • Unterweisen von Mitarbeitern, z.B. Brandschutzhelfern

Die Erstellung und Überarbeitung von Alarm- und Feuerwehrplänen sowie Flucht- und Rettungsplänen bieten wir Ihnen gerne in einem gesonderten, objektbezogenen Angebot an.

Des Weiteren soll der Brandschutzbeauftragte Gefahren erkennen und beurteilen sowie darauf achten, dass sicherheitsrelevante Vorschriften eingehalten werden. Gefahren sollen weiterhin beseitigt und Schäden möglichst gering gehalten werden.

 

Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten

  • Konzentration der Mitarbeiter auf ihre eigentliche Tätigkeit
  • Brandschutz wird nicht durch andere Tätigkeiten verdrängt
  • Vermeidung von Betriebsblindheit
  • Aktuelles Fachwissen
  • Einsparung von Fortbildungskosten, Fachliteratur, Lehrmaterialien etc.