Arbeitsschutz-Management
entsprechend den Gesetzlichen Vorgaben der DGUV.
Unsere Mitwirkung bei den Arbeitsschutzmaßnahmen
- Arbeitsschutzausschusssitzungen
- den Arbeitgeber beraten und informieren
- Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen
- Auswertung von Unfall- Statistik und Untersuchung von Unfällen
Betriebsbegehungen
- Überprüfung der Arbeitsstätte
- Überprüfung des Arbeitsverfahrens
- Überprüfung der eingesetzten Arbeitsmittel
- Überprüfung der eingesetzten PSA
- Gestaltung von Arbeitsplätzen
Überprüfung des Brandschutzes
- Baulicher Brandschutz:
- Überprüfung der Flucht und Rettungswege sowie Brandabschnitte und Löscheinrichtungen - Organisatorischer Brandschutz:
- Erstellung der Betriebsanweisungen
- Unterweisung der Mitarbeiter erfolgt über die Vorgesetzten - Ausbildung von Brandschutzhelfern:
Nach der neuen ASR müssen 5% Brandschutzhelfer vorhanden sein
Unterweisung der Mitarbeiter
- Erstellung der Betriebsanweisungen
- Unterweisung der Mitarbeiter erfolgt über die Vorgesetzten
Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 u. § 6 des Arbeitsschutzgesetzes
- Ermitteln von Gefährdung durch:
- Mechanische Einflüsse, Strom, Lärm, Absturz, Brand und Explosion, Thermische, Bio und Gefahrstoffe, sowie Psychische Belastungen
Überprüfung der Erste Hilfe-Organisation
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet mindestens 1 Mitarbeiter auszubilden und als Ersthelfer zu benennen
- ab 50 Mitarbeitern sind mindestens 5% Ersthelfer zu benennen