Arbeitsschutz-Management
entsprechend den Gesetzlichen Vorgaben der DGUV.

 

Unsere Mitwirkung bei den Arbeitsschutzmaßnahmen

  • Arbeitsschutzausschusssitzungen
  • den Arbeitgeber beraten und informieren
  • Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Auswertung von Unfall- Statistik und Untersuchung von Unfällen

 

Betriebsbegehungen

  • Überprüfung der Arbeitsstätte
  • Überprüfung des Arbeitsverfahrens
  • Überprüfung der eingesetzten Arbeitsmittel
  • Überprüfung der eingesetzten PSA
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen

 

Überprüfung des Brandschutzes

  • Baulicher Brandschutz:
    - Überprüfung der Flucht und Rettungswege sowie Brandabschnitte und Löscheinrichtungen
  • Organisatorischer Brandschutz:
    - Erstellung der Betriebsanweisungen
    - Unterweisung der Mitarbeiter erfolgt über die Vorgesetzten
  • Ausbildung von Brandschutzhelfern:
    Nach der neuen ASR müssen 5% Brandschutzhelfer vorhanden sein

 

Unterweisung der Mitarbeiter

  • Erstellung der Betriebsanweisungen
  • Unterweisung der Mitarbeiter erfolgt über die Vorgesetzten

 

Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 u. § 6 des Arbeitsschutzgesetzes 

  • Ermitteln von Gefährdung durch:
    - Mechanische Einflüsse, Strom, Lärm, Absturz, Brand und Explosion, Thermische, Bio und Gefahrstoffe, sowie Psychische Belastungen

 

Überprüfung der Erste Hilfe-Organisation 

  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet mindestens 1 Mitarbeiter auszubilden und als Ersthelfer zu benennen
  • ab 50 Mitarbeitern sind mindestens 5% Ersthelfer zu benennen